Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stadtfeld Elektrotechnische Fabrik GmbH & Co. KG
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltungsbereich

Diese AGB gelten nur für Unternehmer. Mit seiner Bestellung erkennt der Kunde unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen als verbindlich an. Sie gelten dadurch auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen als vereinbart. Vom Gesetz oder diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende oder ergänzende AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, soweit ihrer Geltung nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt wird.

2. Vertragsschluss

a) Das erst in einer Bestellung durch den Kunden liegende Vertragsangebot können wir binnen zwei Wochen nach Zugang ausdrücklich oder stillschweigend, etwa durch Belieferung, annehmen. Erfolgt ausnahmsweise durch uns ein bindendes Vertragsangebot, halten wir uns hieran eine Woche ab Zugang gebunden.

b) Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtszeitigen Selbstbelieferung durch unseren Zulieferer, sofern die Nichtlieferung nicht durch uns zu vertreten ist, etwa bei Fehlen eines kongruenten Deckungsgeschäfts. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert und die Gegenleistung zurückerstattet.

3. Preise

Unsere Preise verstehen sich – falls nicht ausdrücklich abweichend gekennzeichnet – freibleibend, rein netto ab Werk, bei der im Angebot genannten Menge pro Einheit zuzüglich Verpackungs- und Transportkosten, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer von derzeit 19 %.

4. Zahlungen

a) Die Zahlung ist, soweit nichts Abweichendes vereinbart ist, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungszugang unter Abzug von 2 % Skonto oder 30 Tagen netto zu leisten; bei Auftragsarbeiten innerhalb 10 Tagen netto Kasse.

Spätestens mit Ablauf der Zahlungsfristen kommt der Kunde in Verzug. Es gelten die gesetzlichen Verzugsfolgen.

b) Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

5. Rechte Dritter

a) Bei Sonderanfertigungen nach Vorgaben des Kunden sichert diese zu, über die erforderlichen Urheber- oder sonstigen gewerblichen Schutzrechte zu verfügen oder aber vom Inhaber berechtigt zu sein. Der Kunde stellt uns von etwaigen Ansprüchen Dritter wegen Verletzung derartiger Schutzrechte umfassend frei.

b) Von uns zur Auftragserfüllung gefertigte Kostenvoranschläge, Zeichnungen, Schablonen, Filme etc. bleiben unser Eigentum, auch wenn hierfür ein Kostenanteil berechnet wurde. Das gilt auch für die daran bestehenden gewerblichen Schutzrechte. Wir sind nach Erledigung des Auftrags zu deren Vernichtung berechtigt. Hat der Kunde derartige Materialien ausgehändigt bekommen, gleich ob als Kopie, ist er nach Auftragserledigung auf unsere Aufforderung zu deren sofortiger Rückgabe verpflichtet. Eine Weitergabe an oder Einsichtnahme durch Dritte ist ohne unsere schriftliche Zustimmung unzulässig.

6. Gefahrübergang/Versand

a) Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit Abholung der Ware durch den Kunden oder mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Kunden über.

b) Wir sind grundsätzlich zum Versand berechtigt. Dieser erfolgt bis 1.000 Euro Warenwert der Einzelbestellung auf Kosten des Kunden, ansonsten Versandkostenfrei. Abweichende individuelle Vereinbarungen haben Vorrang.

7. Lieferung

a) Lieferzeiten sind unverbindlich, soweit nicht ausdrücklich deren Verbindlichkeit schriftlich vereinbart wurde. Die Angabe bezieht sich auch in diesem Fall grundsätzlich auf den Versandtermin.

b) Ereignisse höherer Gewalt, sowie nicht von uns zu vertretende Betriebs- und Materialbeschaffungs-störungen berechtigen uns nach der jeweiligen Zwangslage teilweise oder ganz von der Liefer¬verpflichtung zurückzutreten. Der Kunde wird unverzüglich von entsprechenden Störungen informiert.

c) Bei der Lieferung von Lampenfassungen sind wir zu einer kostenpflichtigen Mehrlieferung von bis zu 15 % berechtigt, soweit diese aufgrund einer unaufgeforderten und aus technischen Gründen erfolgenden Überlieferung seitens unseres Lieferanten erfolgt.

8. Eigentumsvorbehalt

a) Gelieferte Waren bleiben bis zum völligen Ausgleich des Kaufpreises sowie bis zum Ausgleich aller Zahlungsverpflichtungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung unser Eigentum. Der Kunde ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang unter der Bedingung weiterzuveräußern, dass er seinerseits Zahlung erhält oder aber sich seinerseits das Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung vorbehält.

b) Der Kunde tritt bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen Dritte erwachsen. Die Abtretung nehmen wir an und ermächtigen den Kunden widerruflich weiterhin zur Einziehung der Forderung. Der Widerruf und eigene Zahlungseinzug durch uns bleibt bei Zahlungsverzug oder anderen Vertragsverletzungen des Kunden vorbehalten. Er wird in diesem Fall alle erforderlichen Angaben machen, die Unterlagen aushändigen, die für den erfolgreichen Einzug durch uns erforderlich sind sowie dem Dritten die Abtretung anzeigen.

c) Gelieferte Ware ist pfleglich zu behandeln. Zugriffe Dritter auf die Ware, deren Vernichtung oder Beschädigung sind uns unverzüglich schriftlich anzuzeigen.

d) Eine Verarbeitung, Umbildung oder Vermischung des Liefergegenstandes durch den Kunden wird stets für uns vorgenommen. Entsteht dabei zusammen mit uns fremden Gegenständen eine neue Sache, erwerben wir im Verhältnis zum Anteil unserer Ware Miteigentum. Die vorstehenden Regelungen bzgl. Eigentumsvorbehaltsware gelten entsprechend. Im Falle der Entstehung einer für uns fremden Hauptsache überträgt uns der Kunde anteilmäßig Miteigentum. Der Kunde verwahrt unser Eigentum für uns.

e) Uns zustehende Sicherheiten geben wir automatisch insoweit frei, wie ihr Wert die noch zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt. Die Freigabe betrifft zunächst die ältesten Sicherungsrechte, die zusammen der Freigabegrenze am nächsten kommen.

9. Gewährleistung

a) Erkennbare Mängel sind uns innerhalb von 14 Tagen nach Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen. Anderenfalls sind Gewährleistungsrechte ausgeschlossen. Die rechtzeitige Absendung wahrt die Frist. Nach Ingebrauchnahme werden Reklamationen nicht anerkannt.

b) Die Mängelhaftung beschränkt sich nach unserer Wahl zunächst auf Nachbesserung oder kostenlose Lieferung von Ersatzware (Nacherfüllung) innerhalb einer angemessenen Frist. Dem Kunden bleibt vorbehalten, bei Fehlschlagen der Nacherfüllung zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten. Ein Rücktritt bei nur geringfügigen Mängeln oder Vertragsverstößen ist ausgeschlossen.

c) Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung wegen eines Mangels den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der Kunde Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, soweit ihm dies zumutbar ist. Der Ersatzanspruch beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Etwaige außerhalb der Gewährleistung begründete Schadensersatz-ansprüche bleiben von dieser Regelung unberührt.

d) Wir leisten Gewähr nach vorstehenden Regelungen für die Dauer von einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Die Beschränkung gilt nicht bei Arglist.

e) Garantien zur Beschaffenheit oder Haltbarkeit werden von uns nicht abgegeben, soweit wir Gegenteiliges nicht ausdrücklich schriftlich bestätigen.

10. Haftung

a) Unsere Haftung für leicht fahrlässige Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten wird ausgeschlossen. Im Übrigen wird die Haftung im Falle einfacher Fahrlässigkeit auf den nach Art der Ware bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

b) Gesetzlich zwingende Ansprüche, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz sowie aufgrund von Körper-, Gesundheitsschäden oder dem Verlust des Lebens sowie in den nicht ausdrücklich beschränkten Fällen bestehen davon abweichend im gesetzlichen Umfang unbegrenzt.

11. Schlussbestimmungen

a) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

b) Erfüllungsort und Gerichtsstand für Lieferung und Zahlung ist Wipperfürth. Uns bleibt es vorbehalten, den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

c) Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, oder aber der Vertrag planwidrige Lücken aufweisen, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt bleiben. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Regelung soll eine Bestimmung gelten, die dem wirtschaftlichen Zweck der Regelung am ehesten entspricht.

Stand: März 2007

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